Hausordnung und Geschäftsbedingungen

Ausgabe vom 31. August 2020, gültig ab 1. September 2020

 

Grundsätze, Umfang & Ziel

  • Diese Hausordnung bzw. diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Innen- und Aussenbereiche des KSS Freizeitparks Schaffhausen (nachfolgend KSS) und für sämtliche Rechtsverhältnisse, die durch Gäste vor Ort, online oder über externe Verkaufsstellen mit der KSS begründet werden. Namentlich handelt es sich dabei um die Nutzung der Anlage, das Tätigen von Reservationen und den Kauf von Eintritten, Abonnementen, Gutscheinen, Veranstaltungstickets sowie allen weiteren Produkten und Dienstleistungen, die von der KSS angeboten werden.
  • Mit dem Kauf der Produkte und Dienstleistungen anerkennt jeder Gast die gültigen Geschäftsbedingungen der KSS und erklärt sich auch mit ergänzenden, für den Tagesbetrieb notwendigen, schriftlichen oder mündlichen Hinweisen des Personals einverstanden. Die KSS behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen bei Bedarf anzupassen. Die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen sind jederzeit unter www.kss.ch einsehbar.
  • Die Nutzung aller Einrichtungen der KSS erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr. Die KSS lehnt jegliche Haftung für verlorene, beschädigte oder gestohlene Sachen der Besucher sowie für Verletzungen oder Krankheiten ab.
  • Die Hausordnung und die Geschäftsbedingungen sollen die Betriebssicherheit sicherstellen und helfen, dass alle Gäste einen angenehmen Aufenthalt haben. Sie sollen auch für eine gute und geregelte Zusammenarbeit zwischen Kunden und Personal des KSS Freizeitparks sorgen.
  • Für die Miete und die Nutzung der Anlage oder von Anlageteilen durch Veranstalter oder Gruppen können Vereinbarungen mit ergänzenden und/oder abweichenden Bestimmungen erstellt werden.

 

Öffnungszeiten, Nutzung & Verhalten

  • Die Öffnungszeiten sind auf www.kss.ch publiziert und an den Eingängen angeschlagen. Für Öffnungszeiten, welche von Suchmaschinen oder auf anderen Webseiten abgebildet werden, übernimmt die KSS keine Haftung.
  • Der Zutritt zur Anlage ist bis spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten möglich.
  • Die Sportbereiche im Wasser- und Eispark sind spätestens am Ende der Öffnungszeiten zu verlassen. Die Anlageteile sind danach spätestens innert 15 Minuten zu verlassen.
  • Für die Durchführung von Schul- und Vereinsanlässen sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte Personengruppen können besondere Zutrittsregelungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
  • Wenn die Benützung der Anlage aufgrund von Veranstaltungen der KSS, Vermietungen an externe Veranstalter und Gruppen, bei besonderen Wetterbedingungen, aus technischen, organisatorischen oder sicherheitsbedingten Gründen, auf behördliche Anordnung, bei Epidemien und Pandemien oder bei von der KSS ausgesprochenen Anlageverboten ganz oder teilweise eingeschränkt ist, ergeben sich daraus weder Ansprüche auf eine Reduktion oder eine Rückvergütung der Eintrittspreisen oder Abonnemente noch etwelche Schadenersatzansprüche.
  • Kinder unter 6 Jahren in Begleitung einer zahlenden, mindestens 16-jährigen Person können die Anlagen gratis benützen.
  • Kinder unter 6 Jahren und Personen mit Beeinträchtigung, die die Anlage im Rahmen von schulischen oder betreuten Angeboten, Kursen oder Lagern besuchen, müssen Eintritt bezahlen. Pro fünf begleitete Personen kann eine Begleitperson die Anlage kostenlos benutzen; Abweichungen davon sind möglich, wenn eine intensivere Betreuung notwendig ist.
  • Jeder Nutzer akzeptiert, dass sich Mitarbeitende der KSS und solche von dritten Beauftragten beiden Geschlechts jederzeit zur Aufsicht, Reinigung oder für Kontroll- und Unterhaltsarbeiten in sämtlichen Anlageteilen aufhalten können.
  • Vergünstigungen und Rabatte können nicht kumuliert werden. Es wird jeweils nur eine Vergünstigung akzeptiert.
  • Das Mitführen von Tieren ist im ganzen Freizeitpark nicht erlaubt.
  • Auf dem ganzen Areal gilt ein Hausier- und Akquisitionsverbot. Das Auflegen von Werbematerial ist verboten. Ausgenommen sind von der Geschäftsleitung bewilligte Aktivitäten und Auslagen; für diese kann der KSS Freizeitpark eine Gebühr verlangen.
  • Diebstähle sind sofort bei der Kasse oder dem Bade-/Eismeister zu melden. Der KSS Freizeitpark haftet nicht für gestohlene oder verlorene Gegenstände von Gästen.
  • Garderobenschränke und/oder Wertfächer stehen dem Nutzer nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Verfügung. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und geräumt. Es besteht kein Anrecht auf Rückvergütung des Depots. Der Inhalt wird als Fundsache behandelt. In einzelnen Bereichen der Anlage kann eine limitierte Anzahl Schränke über längere Zeit gemietet werden.
  • Der Verlust eines Schlüssels für einen Garderobenschrank ist dem Personal zu melden. Es wird eine Umtriebsentschädigung von Fr. 30 erhoben, wenn der Schlüssel nicht innert fünf Tagen gefunden wird.
  • Beim Verlust oder der Beschädigung von Miet- und Leihmaterial wird der Neuwert zuzüglich einer Umtriebsentschädigung von Fr. 30 verrechnet.
  • Fundsachen sind dem Personal zu übergeben. Wertsachen werden dem städtischen Fundbüro übergeben, wenn sie nicht innert nützlicher Frist abgeholt werden.
  • Die Anlage wird aus Gründen der Sicherheit mit Kameras überwacht.
  • Liegen und Stühle dürfen nicht mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen dauerhaft belegt werden. Auf den Liegen und Stühlen abgelegte Gegenstände werden im Bedarfsfall durch das Personal abgeräumt.
  • Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht werden. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist untersagt.
  • Zerbrechliche Behälter (z.B. Behälter aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Grillieren ist nur an den offiziellen Grillstellen erlaubt. Das Benutzen von selbst mitgebrachten Grillgeräten ist untersagt.
  • Nutzern ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Ton- oder Bildwiedergabegeräte und andere Medien zu benutzen.
  • Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
  • Die Nutzer haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft. Jegliche Belästigung anderer Besucher ist untersagt.
  • Das Personal oder weitere Beauftragte üben das Hausrecht aus. Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten. Nutzer, die gegen die Hausordnung, die Geschäftsbedingungen oder die Anordnungen des Personals verstossen, können weggewiesen und/oder verwarnt werden. In solchen Fällen wird der Eintritt nicht zurückerstattet. In schweren Fällen oder im Wiederholungsfall kann die Geschäftsleitung ein Hausverbot aussprechen. Hausverbote werden der Polizei gemeldet.
  • Notausgänge und Fluchtwege, Ein- und Ausgänge, Korridore und Treppen sind jederzeit freizuhalten und dürfen nicht verstellt werden.
  • Sämtliche Kosten für mutwillig oder fahrlässig ausgelöste Alarme gehen zu Lasten des Verursachenden. In jedem Fall wird mindestens eine Busse von Fr. 100 erhoben.
  • Das Rauchen ist ausschliesslich auf der Terrasse des KSS-Restaurants, im Freibad und im Eispark erlaubt. Es ist zudem jederzeit darauf zu achten, dass andere Besucher durch das Rauchen nicht gestört werden. Alle Gebäude und der ganze Wellnesspark sind rauchfrei.

 

Eintrittskarten, Abonnemente & Geldwertkarten[1]

  • Jeder Gast muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung für den jeweiligen Bereich sein. Die Weitergabe von Abonnementen für die Zutrittsberechtigung ist nicht zulässig. Bei einem widerrechtlichen Aufenthalt müssen der reguläre Eintritt und eine Busse von
    Fr. 50 bezahlt werden. Fehlbare Personen müssen die Anlage sofort verlassen. Im Wiederholungsfall wird ein Hausverbot verhängt.
  • Wer sein Abonnement am Empfang nicht vorweisen kann, bezahlt die Hälfte des regulären Einzel-Eintrittspreises. Er besteht kein Recht auf Rückerstattung.
  • Ein Einzeleintritt berechtigt zum einmaligen Eintritt für den jeweiligen Bereich und ist zeitlich auf einen Tag beschränkt. Beim Verlassen der Anlage verfällt die Gültigkeit. Für ein kurzzeitiges Verlassen der Anlage kann beim Empfang ein Ticket für einen kostenlosen Wiedereintritt ausgestellt werden.
  • Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar. Ein aktuelles Foto des Inhabers muss auf der Karte hinterlegt sein.
  • Geldwertkarten sind ebenfalls persönlich und auch mit einem Foto des Inhabers zu versehen. Die Geldwertkarte darf nur dann für Eintritte von anderen Personen verwendet werden, wenn diese der gleichen oder einer tieferen Tarifkategorie angehören.
  • Wer seine Geldwertkarte beim Eingang nicht dabei hat, bezahlt den regulären Einzel-Eintrittspreis. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung.
  • Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Abonnementen. Ausnahmen sind nur bei Jahresabonnementen und bei längeren, nicht selbst verschuldeten und belegbaren Abwesenheiten von mindestens, zusammenhängenden 8 Wochen (Krankheit, Unfall[2]), der eigenen Auswanderungen und beim eigenen Todesfall möglich. Der entsprechende Anspruch auf Rückerstattung kann nur bis spätestens 1 Monat nach Ende der Abwesenheit geltend gemacht werden. Wer das Abonnement aus anderen wichtigen Gründen, die beim Kauf des Jahresabonnements weder bekannt noch vorhersehbar waren und auch nicht selbst verschuldet wurden, nicht nutzen kann, kann das Abonnement mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Rückerstattung wird individuell nach der Laufzeit des Abonnements berechnet. Bei allen Rückerstattungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30 erhoben.
  • Für das Aufbuchen von Geldwerten legt die KSS einen Minimalbetrag fest. Dieser Betrag kann von der KSS einseitig angepasst werden; aus einer Anpassung ergeben sich keine Ansprüche für den Inhaber. Eine Rückerstattung von aufgebuchten Geldwerten ist nicht möglich.
  • Für Abonnemente und Geldwertkarten und wahlweise für Einzeleintritte bietet die KSS geeignete Trägermedien an. Diese müssen von den Inhabern gekauft werden; bei Verlust oder Beschädigung besteht kein Ersatzanspruch für das gewählte Trägermedium.
  • Bei Verlust oder Beschädigung des Trägermediums kann dieses gesperrt werden. Abonnemente können auf ein neues Trägermedium übertragen werden. Die Übertragung des aufgebuchten Geldwertes auf das neue Trägermedium ist nur im Umfang des zum Zeitpunkt der Sperrung oder der Übertragung auf das neue Trägermedium noch vorhandenen Geldwerts möglich. Für zwischenzeitliche Nutzungen und Abbuchungen übernimmt die KSS keine Haftung.

 

Besondere, ergänzende Bestimmungen Wasserpark

  • Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen oder an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden leiden ist der Aufenthalt im Wasserpark nicht gestattet.
  • Ergänzend zu den hier festgehaltenen Bestimmungen gelten auch die separaten Baderegeln.
  • Duschen vor dem Schwimmen und nach der Benützung der Toiletten ist obligatorisch.
  • Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.ä. sind nicht erlaubt.
  • Alle unsere Gäste, auch Kleinkinder, müssen im Badebereich und auf den Liegewiesen bekleidet sein.
  • Kleinkinder und Personen mit Kontinenzschwäche müssen in allen Becken stets Windeln tragen.
  • Das Tragen von Unterwäsche anstelle von Badeshorts oder das Tragen von Unterwäsche unter den Badeshorts ist nicht erlaubt.
  • Barfussbereiche dürfen nicht mit Strassenschuhen betreten werden.
  • Der Aufenthalt im Hallenbad ist nur in Badebekleidung erlaubt.
  • Nichtschwimmer dürfen die Schwimmerbecken nicht benutzen, ausser in den reservierten Bereichen für Clubs und Schwimmschulen.
  • Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
  • Flossenschwimmen ist nur gestattet im Freibad, in der Kreisbahn des Hallenbades und in den reservierten Bereichen für Clubs und Schwimmschulen.
  • Es ist untersagt, in den Schwimmerbecken (Hallenbad 25m und Freibad 50m) Fremdgegenstände zu verwenden. Das Benutzen von Schwimmhilfen wie Bälle, Ringe, Luftmatratzen, Schwimmflügeli ist in den Schwimmerbecken untersagt. Davon ausgenommen sind der schulische Unterricht und Kurse sowie Geräte, die der sportlichen Betätigung dienen. Weitere Ausnahmen sind im Rahmen von Veranstaltungen oder bei besonderen Angeboten des KSS Freizeitparks möglich.
  • Die Benutzung von Sprunganlagen und Wasserrutschen geht über die im Badebetrieb typischen Gefahren hinaus; der Nutzer hat sich darauf in seinem Verhalten einzustellen. Diese Anlagen dürfen nur nach Freigabe durch das Personal genutzt werden.
  • Beim Springen ist darauf zu achten, dass nur eine Person das Sprungbrett betritt und der Sprungbereich frei ist. Das Springen ist nur nach vorne und nicht seitwärts erlaubt. Nach dem Sprung muss der Sprungbereich sofort verlassen werden.
  • Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Betrieb der Sprunganlage ist untersagt.
  • Wasserrutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt, der Sicherheitsabstand beim Rutschen muss eingehalten und der Landebereich sofort verlassen werden. Rutschhilfen und Schwimmutensilien sind auf den Rutschbahnen nicht erlaubt. Ausnahmen sind im Rahmen von Veranstaltungen oder bei besonderen Angeboten des KSS Freizeitparks möglich.
  • Seitliches Einspringen, das Hineinstossen oder Werfen anderer Personen in die Becken ist untersagt.
  • Nichtschwimmer dürfen den Whirlpoolkanal nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Begleitperson benutzen.
  • Nichtschwimmer und Kinder unter 10 Jahren müssen von Erwachsenen begleitet werden. Diese Person hat jederzeit die Aufsichtspflicht.
  • Die KSS hat das Recht, Schwimmbahnen zu vermieten. Diese Vermietungen werden in separaten Vereinbarungen geregelt. Eine Weitervermietung ist nicht gestattet. Schulen und Gruppen benutzen die für sie reservierten Bahnen und Becken. Die freien Schwimmbahnen stehen während dieser Zeit der Öffentlichkeit zur Verfügung.
  • Essen und Trinken sind im Hallenbad nur in den bezeichneten Bereichen erlaubt. Zerbrechliche Behälter sind, zu Ihrem eigenen Schutz, nicht erlaubt.
  • Mietartikel müssen vor der offiziellen Schliessung am Empfang zurückgegeben werden.

 

Besondere, ergänzende Bestimmungen für den Eispark

  • Bei der Eisreinigung ist das Befahren der jeweiligen Eisflächen verboten.
  • Wir empfehlen allen Besuchern, einen Helm und Handschuhe zu tragen.
  • Auf allen Eisflächen gilt striktes Rauchverbot.
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken auf dem Eisfeld ist nicht erlaubt. Ausnahmen sind im Rahmen von Veranstaltungen oder bei besonderen Angeboten der KSS möglich.
  • Die Mietartikel müssen vor der offiziellen Schliessung an der Eisbahnkasse zurückgegeben werden.

 

Besondere, ergänzende Bestimmungen für den Wellnesspark

  • Kinder unter 16 Jahren haben keinen Zutritt zum Wellnesspark.
  • Die gesamte Saunalandschaft ist ein Nacktbereich. Die Nutzung darf nur unbekleidet erfolgen. Der Betreiber kann, z.B. bei Veranstaltungen, Ausnahmen vorsehen. Durch Nutzung eines Tuches soll in jedem Fall die eigene Intimität gewahrt werden; dies gilt insbesondere im Garten, auf der Terrasse und in den Ruheräumen.
  • In allen Saunen sowie auf den Liegen und Sitzgelegenheiten muss ein ausreichend grosses Sauna-/Badetuch als Unterlage verwendet werden. Aus hygienischen Gründen muss der ganze Körper, inkl. Füsse auf dem Sauna-/Badetuch sein. Bei Bedarf besteht die Pflicht, ein entsprechendes Tuch von der KSS zu mieten.
  • Vor den Saunagängen und vor der Benützung des Dampfbads sowie der Tauchbecken ist das Duschen obligatorisch.
  • Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u.ä. sind im ganzen Wellnesspark nicht erlaubt.
  • Technische Einbauten (z.B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschliesslich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
  • Nach der Benützung des Dampfbads ist der Sitzplatz mit dem Wasserschlauch zu reinigen.
  • Die Saunalandschaft ist eine Ruhe- und Erholungszone. Deshalb ist korrektes Verhalten der Gäste unabdingbar, insbesondere ist Ruhe einzuhalten.
  • Dem Aufgusswasser dürfen keine privaten Duftstoffe beigegeben werden.
  • Selbst mitgebrachte Peelings und Cremes sind in den Saunen und im Dampfbad nicht gestattet. Ausnahmen sind im Rahmen von Veranstaltungen oder bei besonderen Angeboten des KSS Freizeitparks möglich.
  • Im Wellnessbereich ist das Filmen, Fotografieren und Telefonieren nicht erlaubt. Elektronische Medien (Tablets, E-Books) dürfen nur zum Lesen oder Schreiben verwendet werden.
  • Hefte und Zeitungen sind Eigentum des KSS Freizeitparks – sie dürfen nicht mit nach Hause genommen werden.

 

Besondere, ergänzende Bestimmungen für das Restaurant und Paketangebote

  • Badegäste dürfen die Gastronomiebereiche nur mit einem Bademantel, einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch oder einem entsprechenden Umhang/Shirt besucht werden.
  • Der Besuch unseren gastronomischen Einrichtungen ohne Benützung der weiteren Einrichtungen ist kostenlos; bei Veranstaltungen kann auch für den Zugang zum Restaurant ein Eintritt erhoben werden.
  • In unseren gastronomischen Einrichtungen dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden. Beim Aufenthalt im Restaurant und in der Cafeteria des Hallenbads erwarten wir von allen Gästen eine Konsumation.
  • Sofern bei Banketten beim jeweiligen Angebot nicht anders festgehalten und vom Kunden stillschweigend akzeptiert, gelten folgende Stornierungsbedingungen: kostenlose Stornierung bis 14 Tage vor dem Anlass, 50% der vereinbarten Gesamtkosten sind bei einer Absage bis 48 Stunden vor dem Anlass geschuldet, 100% der vereinbarten Gesamtkosten sind bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Anlass geschuldet.
  • Bei unabhängig oder in Kombination mit Banketten gebuchten Gruppenangeboten (z.B. Eisstockschiessen) gelten, sofern im individuellen Angebot nicht anders festgehalten, die gleichen Stornierungsbedingungen wie für Bankette.

 

Gutscheine & Veranstaltungstickets

  • Sofern auf den Gutscheinen nichts anderes vermerkt ist, sind diese frei übertragbar. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Kostenlos ausgegebene Gutscheine (bspw. im Rahmen von Werbemassnahmen oder Rabattaktionen) sind so lange gültig, wie auf dem Gutschein vermerkt ist.
  • Wenn auf den Gutscheinen keine Einschränkungen vermerkt sind, können diese für alle Dienstleistungen der KSS als Zahlungsmittel verwendet werden.
  • Gutscheine können nicht in Bargeld umgetauscht werden.
  • Gekaufte Tickets behalten bei einer Verschiebung der Veranstaltung oder bei Programmänderungen ihre Gültigkeit. Bei einer Absage der Veranstaltung ist eine Teil-Rückerstattung von 80% des Kaufpreises gewährleistet. In jeglichen anderen Fällen ist keine Rückerstattung möglich.
  • Das Risiko eines Verlusts, einer Beschädigung oder eines mangelhaften Ausdrucks oder elektronischen Uploads (print@home) von Gutscheinen und Tickets trägt einzig der Inhaber.
  • Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Gutscheinen und Tickets ist nicht erlaubt. Auf diese Weise manipulierte Gutscheine und Tickets sind ungültig.
  • Der Weiterverkauf von Tickets oder der Handel von Tickets ist verboten.

 

Kurse & Massagen

  • Bei Nichterscheinen, kurzfristigen Abmeldungen (weniger als 48 Stunden) oder Kursabbruch werden keine Kosten zurückerstattet. Pro rata-Rückerstattungen des Kursgeldes erfolgen ausschliesslich bei ärztlicher Verordnung und bei Vorlegen eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses. Ein Vor- und Nachholen von Kurslektionen ist nur innerhalb des gebuchten Zeitraums möglich.
  • Gebuchte Behandlungen im Massagebereich können bis 24 Stunden vorher kostenlos storniert werden. Bei späterer Abmeldung werden 50% des Preises für die gebuchte Behandlung verrechnet; bei unentschuldigtem Fernbleiben wird der gesamte Betrag für die gebuchte Behandlung fällig.
  • Ein verspätetes Erscheinen in Kursen oder für Behandlungen im Massagebereich ergibt keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder eine Verlängerung des Kurses bzw. der Behandlung.

 

Kundendaten, Datenschutz & Haftung

  • Die KSS verwendet Kundendaten ausschliesslich zu eigenen Zwecken wie für die Kundeninformation und für Spezialangebote, für die Vertragsabwicklung, für die Prüfung des rechtmässigen Eintritts, für die Zulassung und Durchführung von Kursen und Massagen sowie für anonymisierte statistische Auswertungen (bspw. Auslastung, Anzahl Eintritte, Preisstrategie).
  • Die KSS arbeitet bei der Abonnementsverwaltung, für den Betrieb des Online-Shops und die Nutzung des kostenlosen Internetzuganges mit Dritten zusammen. Die KSS und die beauftragten Drittdienstleister verpflichten sich, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Dritte sind lediglich im Rahmen von vertraglichen Vereinbarungen ermächtigt, die Daten für die KSS zu bearbeiten. Die KSS gibt keine Daten an unberechtigte Dritte weiter.
  • Die KSS und von ihr beauftragte Dritte arbeiten mit bewährten technischen Hilfsmitteln und mit ausgewiesenen Fachpersonen sowie Lieferanten zusammen. Sämtliche Personen und Unternehmen arbeiten mit der erforderlichen Sorgfalt. Dennoch kann die KSS keine Garantie für eine fehlerfreie und unterbruchsfreie Erbringung der Dienstleistungen übernehmen oder rechtswidrige Eingriffe in das EDV-System oder eine missbräuchliche Verwendung durch Unbefugte vollständig ausschliessen. Die KSS lehnt jegliche Haftung für Schäden daraus ab. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird im rechtlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
  • Kunden der KSS verwenden ihre Hardware, Software und Telekommunikationseinrichtungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen auf eigene Gefahr und Kosten. Der Kunde anerkennt, dass die KSS und ihre Lieferanten nicht verpflichtet sind, bestimmte Einrichtungen des Kunden zu unterstützen und/oder aufrecht zu erhalten. Die KSS lehnt jede Haftung für Schäden an den Einrichtungen des Kunden infolge der Benützung der KSS-Website oder der Inanspruchnahme von entsprechenden Dienstleistungen ab.
  • Die Daten der Videoüberwachung werden während maximal 30 Tagen gespeichert. Die Aufnahmen werden ausschliesslich für die Aufklärung von Unfällen und Verbrechen genutzt und bei Bedarf an Behörden weitergegeben. Unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte können einzelne Ausschnitte für interne Schulungszwecke, die wiederum der Sicherheit der Kunden dienen, verwendet werden.

 

[1] Die Funktionen der Geldwertkarten können auch in Form eines Armbands genutzt werden. Sämtliche in diesem Abschnitt für Geldwertkarten festgehaltenen Punkte gelten auch für stattdessen genutzte Armbänder.

[2]Es ist ein Arztzeugnis vorzuweisen, aus dem hervorgeht, dass die Nutzung nicht möglich war (bspw. keine sportliche Betätigung, keine Wellnessbesuche).